Festlegungen
Unser Schulalltag ist vielfältig. Um gut miteinander lernen zu können, haben wir klare und faire Regelungen definiert, an die wir uns gemeinsam halten.
Hausordnung
- Einlass in das Schulgebäude ist an Unterrichtstagen 7:45 Uhr durch das Hoftor Eisenbahnstraße. Schüler die nicht pünktlich erscheinen, können erst 9.40 Uhr (zur 1. Hofpause) durch das Hoftor Eisenbahnstraße, die Schule betreten.
- Schulgelände und Schulgebäude sind Nichtraucherzonen.
- Gäste melden sich im Sekretariat Zimmer 138.
- Haus- und Hoftüren sind geschlossen zu halten.
- Suchtmittel und gewaltverherrlichende Gegenstände sind verboten.
- Zimmer, Gänge und Toiletten sind sauber zu halten.
- Jeder Schüler hat nach Unterrichtsschluss die Schule umgehend zu verlassen.
- Beim Verlassen der Zimmer sind die Fenster zu schließen, die Zimmertüren verschlossen zu halten.
- Pfleglicher Umgang mit dem Schulinventar ist selbstverständlich.
- Der Müll wird entsprechend der Behälter getrennt entsorgt.
- Straßenkleidung (Jacken, Mützen) gehören in die Garderoben.
- In der Schule ist stets angemessene und ordentliche Kleidung zu tragen. Die Oberbekleidung bedeckt Bauch, Gesäß und Unterwäsche. Kapuzen, Mützen und Ähnliches müssen im Unterricht abgelegt werden.
- Ordnungen und Festlegungen für Fachkabinette und Turnhalle sind einzuhalten.
- Unfälle sind sofort dem Lehrer anzuzeigen und entsprechend zu behandeln.
- Handyverbot für Schüler.
- Das Abstellen von Fahrrädern auf dem Schulhof ist für Schüler untersagt.
- Fundsachen müssen beim Hausmeister abgegeben werden.
- Schlüsselverlust ist unverzüglich der Schulleitung anzuzeigen.
- Um die Schulgemeinschaft zu stärken, die Integration zu fördern und Konflikten vorzubeugen, erwarten wir von unseren Schülern, dass während des Unterrichts (Ausnahme: Fremdsprachenunterricht), in den Pausen und auf dem gesamten Schulgelände Deutsch gesprochen wird. Wir erwarten von allen am Schulleben Beteiligten Rücksichtnahme sowie höflichen, partnerschaftlichen kollegialen Umgang untereinander.
Schülerregeln
- Zuhören – Melden – Sprechen
- Höfliches, und rücksichtsvolles Miteinander
- Achten fremden Eigentums
- Anweisungen befolgen
- Straßenkleidung und Kopfbedeckungen gehören in bzw. an die Garderoben
- Handyverbot
- Unterrichtsmaterial bereit legen
- Wir gehen im Schulhaus, Flure sind kein Spielplatz
- Brandschutztüren bleiben offen
- Schulgelände nach Unterrichtsschluss bzw. nach Arbeitsgemeinschaft oder Freizeitangebot sofort verlassen
Unterrichtsstörung
Alle Schülerinnen und Schüler haben das Recht ungestört zu lernen.
Grundlagen:
- UN-Kinderrechtskonvention
- Hausordnung
- Schülerregeln
Maßnahmen bei Verstößen:
- nach 5. Unterrichtsstörung: Schülergespräch, schriftliche Information an die Eltern
- nach 10. Unterrichtsstörung: Schülergespräch, Festlegen von Erziehungsmaßnahmen, schriftliche Information an die Eltern
- nach 11. Unterrichtsstörung: Einbeziehung Vertrauenslehrer, Beratungslehrer, Schulsozialarbeiter, Vertreter der Lehrer und Eltern Vereinbarungen treffen schriftliche Information an die Eltern mit Gesprächstermin
- nach 12. Unterrichtsstörung: Ordnungsmaßnahme einleiten
Handy- und Smartwatch-Nutzung
Handys und Smartwatches verbleiben während der gesamten Unterrichtszeit in der Schultasche. Die unterrichtende Lehrkraft entscheidet über die Möglichkeit der Nutzung solcher Geräte im Rahmen der Umsetzung von Unterrichtsinhalten.
Grundlagen:
- Hausordnung
- Schülerregeln
Maßnahmen bei Verstößen:
- bei erstem Verstoß: mündliche Verwarnung
- bei zweitem Verstoß: Einzug des Handys oder der Smartwatch durch die Lehrkraft und Rückgabe nach Unterrichtsschluss
- bei wiederholtem Verstoß: Einzug des Handys bzw. der Smartwatch und Rückgabe an die Personensorgeberechtigen
Rauchverbot
Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Suchtpräventive Maßnahmen und Inhalte finden im Schulalltag ihre Umsetzung.
Grundlagen:
- Jugendschutzgesetz
- Hausordnung
Maßnahmen bei Verstößen:
- bei erstem Verstoß: mündliche Verwarnung
- bei zweitem Verstoß: schriftliche Verwarnung und Androhung einer Ordnungsanzeige
- bei wiederholtem Verstoß: Erstattung einer Ordnungsanzeige, sowie Erstattung einer Anzeige im Sinne des Jugendschutzgesetzes