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Festlegungen

Unser Schulalltag ist vielfältig. Um gut miteinander lernen zu können, haben wir klare und faire Regelungen definiert, an die wir uns gemeinsam halten.

  1. Einlass in das Schulgebäude ist an Unterrichtstagen 7:45 Uhr durch das Hoftor Eisenbahnstraße. Schüler die nicht pünktlich erscheinen, können erst 9.40 Uhr (zur 1. Hofpause) durch das Hoftor Eisenbahnstraße, die Schule betreten.
  2. Schulgelände und Schulgebäude sind Nichtraucherzonen.
  3. Gäste melden sich im Sekretariat Zimmer 138.
  4. Haus- und Hoftüren sind geschlossen zu halten.
  5. Suchtmittel und gewaltverherrlichende Gegenstände sind verboten.
  6. Zimmer, Gänge und Toiletten sind sauber zu halten.
  7. Jeder Schüler hat nach Unterrichtsschluss die Schule umgehend zu verlassen.
  8. Beim Verlassen der Zimmer sind die Fenster zu schließen, die Zimmertüren verschlossen zu halten.
  9. Pfleglicher Umgang mit dem Schulinventar ist selbstverständlich.
  10. Der Müll wird entsprechend der Behälter getrennt entsorgt.
  11. Straßenkleidung (Jacken, Mützen) gehören in die Garderoben.
  12. In der Schule ist stets angemessene und ordentliche Kleidung zu tragen. Die Oberbekleidung bedeckt Bauch, Gesäß und Unterwäsche. Kapuzen, Mützen und Ähnliches müssen im Unterricht abgelegt werden. 
  13. Ordnungen und Festlegungen für Fachkabinette und Turnhalle sind einzuhalten.
  14. Unfälle sind sofort dem Lehrer anzuzeigen und entsprechend zu behandeln.
  15. Handyverbot für Schüler.
  16. Das Abstellen von Fahrrädern auf dem Schulhof ist für Schüler untersagt.
  17. Fundsachen müssen beim Hausmeister abgegeben werden.
  18. Schlüsselverlust ist unverzüglich der Schulleitung anzuzeigen.
  19. Um die Schulgemeinschaft zu stärken, die Integration zu fördern und Konflikten vorzubeugen, erwarten wir von unseren Schülern, dass während des Unterrichts (Ausnahme: Fremdsprachenunterricht), in den Pausen und auf dem gesamten Schulgelände Deutsch gesprochen wird. Wir erwarten von allen am Schulleben Beteiligten Rücksichtnahme sowie höflichen, partnerschaftlichen kollegialen Umgang untereinander.
  • Zuhören – Melden – Sprechen
  • Höfliches, und rücksichtsvolles Miteinander
  • Achten fremden Eigentums
  • Anweisungen befolgen
  • Straßenkleidung und Kopfbedeckungen gehören in bzw. an die Garderoben
  • Handyverbot
  • Unterrichtsmaterial bereit legen
  • Wir gehen im Schulhaus, Flure sind kein Spielplatz
  • Brandschutztüren bleiben offen
  • Schulgelände nach Unterrichtsschluss bzw. nach Arbeitsgemeinschaft oder Freizeitangebot sofort verlassen

Alle Schülerinnen und Schüler haben das Recht ungestört zu lernen.

Grundlagen:

  • UN-Kinderrechtskonvention
  • Hausordnung
  • Schülerregeln

 

Maßnahmen bei Verstößen:

  • nach 5. Unterrichtsstörung: Schülergespräch, schriftliche Information an die Eltern
  • nach 10. Unterrichtsstörung: Schülergespräch, Festlegen von Erziehungsmaßnahmen, schriftliche Information an die Eltern
  • nach 11. Unterrichtsstörung: Einbeziehung Vertrauenslehrer, Beratungslehrer, Schulsozialarbeiter, Vertreter der Lehrer und Eltern Vereinbarungen treffen schriftliche Information an die Eltern mit Gesprächstermin
  • nach 12. Unterrichtsstörung: Ordnungsmaßnahme einleiten

Handys und Smartwatches verbleiben während der gesamten Unterrichtszeit in der Schultasche. Die unterrichtende Lehrkraft entscheidet über die Möglichkeit der Nutzung solcher Geräte im Rahmen der Umsetzung von Unterrichtsinhalten.

Grundlagen:

  • Hausordnung
  • Schülerregeln

 

Maßnahmen bei Verstößen:

  • bei erstem Verstoß: mündliche Verwarnung
  • bei zweitem Verstoß: Einzug des Handys oder der Smartwatch durch die Lehrkraft und Rückgabe nach Unterrichtsschluss
  • bei wiederholtem Verstoß: Einzug des Handys bzw. der Smartwatch und Rückgabe an die Personensorgeberechtigen

Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Suchtpräventive Maßnahmen und Inhalte finden im Schulalltag ihre Umsetzung.

Grundlagen:

  • Jugendschutzgesetz
  • Hausordnung

 

Maßnahmen bei Verstößen:

  • bei erstem Verstoß: mündliche Verwarnung
  • bei zweitem Verstoß: schriftliche Verwarnung und Androhung einer Ordnungsanzeige
  • bei wiederholtem Verstoß: Erstattung einer Ordnungsanzeige, sowie Erstattung einer Anzeige im Sinne des Jugendschutzgesetzes